Allgemeine Geschäftsbedingungen von

 

 

Reiseassistenz Grenzenlos

 

Reiseassistenz für Menschen mit und ohne Handicap

Tanja und Martin Linnecke

Katternberger Straße 103

42655 Solingen

 

Stand: 08.03.2018

 

§ 1 Geltungsbereich

 

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Dienstleistungsverträge die mit Privatkunden und Vermittlern von Reiseassistenzen abgeschlossen werden und in denen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von beiden Vertragspartnern akzeptiert werden.

 

Bei Privatkunden ist der Auftraggeber häufig ein gesetzlicher Betreuer. In diesem Fall kann ein „Kunde“, also der Pflegebedürftige vom „Auftraggeber“ abweichen. 

 

 

 

§ 2 Inhalte von Dienstleistungsverträgen nach diesen AGB

 

Der Auftraggeber/ Kunde beauftragt den Auftragnehmer (Tanja und/ oder Martin Linnecke) mit der Erbringung von pflegerischen Leistungen, bzw. persönlichen Hilfestellungen auf Reisen. 

 

Die Pflege-, bzw. Assistenzleistungen bestehen aus der Planung, Durchführung, Dokumentation und Überprüfung der im Vertrag mit dem Auftraggeber geregelten Assistenzleistungen in Absprache mit dem Kunden.

 

Die Assistenzleistungen werden in Kooperation mit den zu pflegenden Kunden, den Angehörigen, bzw. den Ansprechpartnern vor Ort ausgeführt. Der Auftragnehmer orientiert sich bei der Planung und Durchführung der Pflegeleistungen an den berufsüblichen Pflege- und Expertenstandards.

 

 

Tätigkeitsbeschreibung von Assistenzleistungen

 

 Der Auftragnehmer erbringt für den Pflegebedürftigen erforderliche Leistungen wie z.B. Hilfen rund um die Körperpflege, Duschen, An- und Auskleiden, Inkontinenzversorgung, Toilettengänge, Hilfe zum Aufstehen/ Hinlegen, Transfer in den Rollstuhl/ Bett, Umlagern im Bett, mundgerechte Zubereitung und Mahlzeiten und Getränke reichen und auch die Vermittlung von Pflegetechniken.

 

Des weiteren werden soziale Hilfestellungen geleistet, die die Bestreitung eines Tagesablaufes ermöglichen, bzw. erleichtern. Dazu gehört das Schieben des Rollstuhles, Handreichungen, Begleitungen und kleinere Besorgungen.

 

Intensivpflege, die spezielles Wissen und Fertigkeiten erfordert, wie beispielsweise Beatmung, können nicht geleistet werden, da der Auftragnehmer den Hilfsbedürftigen auf Grund fehlender Routine nicht gefährden möchte. 

 

Bei Unsicherheiten kann eine Hospitationszeit vereinbart werden, wobei der Kunde in seiner häuslichen Umgebung während der Durchführung der Pflege vom Auftragnehmer besucht wird. Diese Zeit ist Arbeitszeit und ist entsprechend mit einem ganzen Tagessatz zu honorieren.

 

Für die Übernahme der Hilfeleistungen auf Reisen wird ein Tagessatz in Euro festgesetzt, dessen Höhe je nach Hilfebedarf per Vertrag vereinbart wird. Ruhezeiten und Rufbereitschaft für den Auftragnehmer werden, sofern nicht vorab vertraglich, vor Ort nach Begebenheiten vereinbart.

 

 

 

§ 3 Weisungsbefugnis des Auftraggebers gegenüber dem Auftragnehmer

 

Die Parteien sind sich darüber einig, dass durch diese Vereinbarung zwischen ihnen kein Arbeitsverhältnis begründet werden soll. Der Auftragnehmer arbeitet auf freiberuflicher Basis und bietet seine Assistenzleistungen befristet im Rahmen der im Vertrag genannten Reise an.

 

Da es es sich um privat geschlossene Verträge direkt mit dem Kunden handelt, ergeben sich die Hilfestellungen nicht generell aus ärztlichen Anweisungen.

 

Der Auftraggeber teilt dem Auftragnehmer vor Reiseantritt seine Wünsche in Bezug auf die Assistenzleistungen mit, die im Vertrag festgehalten werden. Der Auftragnehmer übernimmt auf der Reise die erforderlichen Pflegeleistungen nach dem branchenüblichen Fachwissen und – praktiken.

 

Die Eigenständigkeit des Hilfsbedürftigen soll erhalten und gefördert werden. Deshalb ist die Unterstützung durch die Reiseassistenz (zum Ausgleich von Beeinträchtigungen)  von einer persönlichen Assistenz,  (zur Erledigung persönlicher Angelegenheiten), abzugrenzen.

 

Der Auftraggeber ist für einen möglichst reibungslosen Ablauf verantwortlich und hat dafür Sorge zu tragen, dass es möglichst nicht zu Gefährdungen und Überlastungen/ Überforderungen des Auftraggebers und/ oder des Auftragnehmers kommt. Dies gilt insbesondere für körperlich beeinträchtigte Alleinreisende, die auf einen Rollstuhl/ eine Gehhilfe angewiesen sind und mit mehr als zwei Gepäckstücken reisen. Anderenfalls muss ein im Vorfeld nicht durchgehend organisierter Reiseverlauf im Vertrag schriftlich festgehalten sein.

 

Der Auftragnehmer hat das Recht, einzelne Aufträge des Auftraggebers ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Das gilt insbesondere für Wünsche bezüglich der Durchführung von Hilfeleistungen die entgegen der branchenüblichen Verfahrensweise erledigt werden sollen, den Kunden oder den Auftragnehmer in irgendeiner Weise gefährden, eine Sittenwidrigkeit darstellt oder der Auftragnehmer im Auftrag des Auftraggebers für dessen Forderungen gegen Dritte eintreten soll.

 

 

 

§ 4 Hilfsmittel, Werkzeuge, Materialien

 

Die zur Erbringung der Assistenzleistung erforderlichen Hilfsmittel, Werkzeuge und andere Materialien (wie Einmal-Schutzhandschuhe aus Gummi/Latex, Verbandsmaterial, Kontinenzhilfsmittel, usw.) hat der Auftraggeber auf Reisen zu stellen.

 

Auch hat der Auftraggeber Sorge zu tragen, dass das Arbeitsumfeld für die Pflegübernahme möglichst geeignet ist. Abweichend hiervon können vertragliche Vereinbarungen getroffen werden, zum Beispiel bei „Abenteuer – Reisen“.

 

 

 

§ 5 Kosten

 

Vorgespräche

 

Bei Neukunden findet in der Regel ein Vorgespräch, teilweise ein Hospitationstag statt.  Zweck des Gespräches ist die Schaffung einer Vertrauensgrundlage, sowie Absprachen und Informationsaustausch in Bezug auf zu erbringende Leistungen und Klärung von Fragen beider Parteien zu ermöglichen.

 

Der Auftraggeber übernimmt die Kosten für

 

– die An- und Abreise des Auftragnehmers in Form einer Pauschale

– ein Tageshonorar

– bei großen Entfernungen Übernachtungskosten

 

Der Auftraggeber hat Bearbeitungsgebühren zu honorieren, sofern der Auftragnehmer die Reise mit planen und organisieren soll.

 

 

Reise mit Assistenz

 

Die Kosten der Reise werden vom Auftraggeber getragen. Dazu gehören

  

– die An- und Abreisekosten des Auftragnehmers zum Auftraggeber und zurück (Pauschale)

– Transporte während der Reise

– Unterkünfte (keine Sammelunterkünfte)

– Vollverpflegung oder eine Pauschale für Verpflegung von 30 Euro pro Tag

– Ausflüge für ihn und die Reiseassistenz, sofern Begleitung gewünscht ist

– Honorar für die Assistenzleistung 

 

Der Auftraggeber erhält zum Vertrag eine Kostenaufstellung.

Spätestens 3 Wochen nach Vertragsabschluss mit Unterschrift beider Seiten ist eine Anzahlung von 30% des Honorars der Reiseassistenz zu leisten.

Der Zahlungszeitraum reduziert sich entsprechend bis 3 Wochen vor der Assistenz. 

 

Bei weniger als 3 Wochen vor Reiseantritt ist die Anzahlung sofort fällig.

 

Vereinbarungen zu Ratenzahlungen sind möglich und vor Reiseantritt vertraglich festzuhalten.

 

 

 

§ 6 Rechnungsstellung

 

Der Auftragnehmer wird seine Rechnung über die von ihm erbrachte Dienstleistung nach Beendigung der Dienstleistung stellen.

 

Eine direkte Abrechnung mit Leistungsträgern des Auftraggebers ist nicht möglich (zum Beispiel die direkte Abrechnung mit der Pflegekasse bei Inanspruchnahme der Verhinderungspflege). Bei Vorlage eines Formulars oder sonstigen Dokuments über den Nachweis der Pflegeübernahme im Rahmen der Verhinderungspflege wird diese vom Auftragnehmer bestätigt, so dass der Auftraggeber seine Ansprüche der Pflegekasse gegenüber geltend machen kann.

 

Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Rechnungsbetrag des Auftragnehmers sofort nach Rechnungseingang jedoch spätestens bis zu dem in der Rechnung angegebenem Datum auf das Konto des Auftragnehmers zu überweisen.

 

Bei Nichteinhaltung ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen mit 8 Prozentpunkten über dem aktuellen, von der Deutschen Bundesbank festgelegten Basiszinssatz zu berechnen. Bei einer ausbleibenden Zahlung von mehr als 30 Tagen wird der Gläubiger (Auftragnehmer) ein gerichtliches Mahnverfahren zur Eintreibung der offenen Kosten anstreben.

 

 

 

§ 7 Verhinderung des Auftragnehmers wegen Krankheit

 

Falls der Auftragnehmer die Dienstleistung wegen Krankheit oder höherer Gewalt nicht erbringen kann, wird der Auftragnehmer den Auftraggeber umgehend informieren.

Der Auftragnehmer ist bemüht seine Dienste in Person zu leisten.

Bei Ausfall des Auftragnehmers, darf und wird dieser versuchen nach Absprache mit dem Auftraggeber einen Vertreter einzusetzen, sofern dieser die gleiche oder zumindest eine vergleichbare Qualifikation wie der Auftragnehmer selbst besitzt, um die Gesamtreise auf Grund drohender mangelnder Assistenzleistungen nicht gänzlich zu gefährden.

Es besteht für den Auftraggeber kein Anspruch auf Ersatz durch den Auftragnehmer. Finanzielle Mehraufwendungen durch Fremdbesetzung durch den Auftraggeber können nicht an den Auftragnehmer weitergegeben werden.

 

Für den Auftragnehmer besteht kein Anspruch auf Honorarfortzahlung im Krankheitsfall.  

 

Der Auftragnehmer erstattet dem Auftraggeber bereits gezahlte Leistungen mit Ausnahme der Kosten für das Vorgespräch. 

 

 

 

§ 8 Kündigung, Rücktritt

 

Dem Auftraggeber steht es grundsätzlich frei, vom Vertrag im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zurückzutreten, bzw. den Vertrag ganz oder teilweise zu stornieren. Kündigt/ storniert der Auftraggeber später als drei Wochen vor Reiseantritt, wird die Vorauszahlung von 30% als Ausfallgebühr einbehalten.

 

 Ein Rücktritt oder eine Kündigung des Vertrages bedarf der schriftlichen Form und ist auf folgendem Wege zu übermitteln:

 

 

Per Mail an: marahcash@googlemail.com

 

oder per Post an:

Reiseassistenz Grenzenlos

Tanja und Martin Linnecke

Katternberger Straße 103

42655 Solingen

 

 

§ 10 Sorgfalt und Haftung von Auftragnehmer und Auftraggeber

 

Der Auftragnehmer verpflichtet sich die ihm übertragenen Aufgaben sorgfältig, sachgerecht und nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen. Er haftet dem Auftraggeber gegenüber für von ihm verursachte Schäden. Der Auftragnehmer hat zur Deckung derartiger Schäden eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen.

 

Der Auftraggeber haftet dem Auftragnehmer für alle ihm aus seiner Tätigkeit für den Auftraggeber entstehenden Schäden, die diesem durch den Auftraggeber/ Kunden zugefügt werden.

 

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, über alle ihm bekannten Angelegenheiten des Auftraggebers Verschwiegenheit zu wahren. Diese Verpflichtung gilt über die Laufzeit dieses Vertrages hinaus.

 

 

 

§ 11 Gerichtsstand

 

Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus den Rechtsverhältnissen zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer ist das Amtsgericht in Solingen.

 

 

 

§ 12 Widerrufsrecht

 

Privatpersonen können den Vertrag innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Erhalt des Vertrages und der AGB in Schriftform widerrufen. Ihr Widerrufsrecht erlischt sobald mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen wurde. Der Widerruf ist in Schriftform an die im Dienstleistungsvertrag angegebene Adresse oder Emailadresse zu richten.

 

 

 

§13 Veröffentlichungen

 

Der Auftragnehmer ist bemüht für die Bestands – und Neukunden Einblicke in Erfahrungen von Reiseerleben, Destinationen und mögliche Schwierigkeiten zu geben.

 

Entsprechend der Schweigepflichterklärung wird der Auftragnehmer keine persönlichen Daten oder Fotos auf denen der Auftraggeber/ Kunde zu erkennen ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftraggebers veröffentlichen.

 

Der Auftragnehmer behält sich jedoch vor selbst aufgenommen Fotos oder Videos, die nicht auf einen Auftraggeber schließen lassen, auf den eigenen Internetseiten zu veröffentlichen.

 

Der Auftragnehmer behält sich die Veröffentlichung eines allgemeinen Erfahrungsberichtes vor (Beschreibung von Sehenswürdigkeiten oder Erfahrungen von Services an Flughäfen zum Beispiel). 

 

 

 

§ 14 Schlussbestimmung

 

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch geltendes oder künftiges Recht unwirksam sein oder werden, so sind diese durch Bestimmungen zu ersetzen, die dem verfolgten wirtschaftlichen Zweck der Vertragspartner dienlich ist.